Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 19.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2012 - I-5 U 77/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10595
OLG Hamm, 27.02.2012 - I-5 U 77/11 (https://dejure.org/2012,10595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2012 - I-5 U 77/11 (https://dejure.org/2012,10595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - I-5 U 77/11 (https://dejure.org/2012,10595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Nachbarn auf Einräumung einer Zuwegungsbaulast aus Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 906
    Anspruch des Nachbarn auf Einräumung einer Zuwegungsbaulast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Zuwegungsbaulast aus § 242 BGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baulast: Kein Anspruch auf Bewilligung lediglich nach Treu und Glauben! (IMR 2012, 1121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 838
  • NVwZ-RR 2012, 544
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91

    Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2012 - 5 U 77/11
    Letztlich bedarf diese Frage jedoch keiner abschließenden Entscheidung durch den Senat, da die Bewilligung einer Zuwegungsbaulast von den Beklagten zu 1) bis 5) nur dann verlangt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung im Übrigen gegeben sind (vgl. Urteil des BGH v. 03.07.1992, Az.: V ZR 203/91, NJW-RR 1992, 1484).
  • BGH, 08.03.2004 - II ZR 5/02

    Anspruch des Miteigentümers eines Grundstücks auf Einräumung einer Baulast

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2012 - 5 U 77/11
    Zwar ist es richtig, dass der Miteigentümer eines Grundstücks die anderen Miteigentümer auf Einräumung einer Baulast in Anspruch nehmen kann, wenn die Bewilligung notwendig ist, um ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks zu ermöglichen, die Grenze des § 745 Abs. 3 BGB gewahrt bleibt und die angestrebte Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entspricht (vgl. Urteil des BGH v. 08.03.2004, Az.: II ZR 5/02, NJW-RR 2004, 809; Urteil des BGH v. 03.12.1990, Az.: II ZR 107/90, NVwZ-RR 1992, 290).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2012 - 5 U 77/11
    Seine Anwendung beschränkt sich auf Ausnahmefälle, deren Besonderheit einen über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. Urteil des BGH v. 21.10.1983, Az.: V ZR 166/82, NJW 1984, 729; Olzen in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2009, § 241, Rn. 399 ff.).
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 107/90

    Ansprüche der Miteigentümer an einer Wegeparzelle; Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2012 - 5 U 77/11
    Zwar ist es richtig, dass der Miteigentümer eines Grundstücks die anderen Miteigentümer auf Einräumung einer Baulast in Anspruch nehmen kann, wenn die Bewilligung notwendig ist, um ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks zu ermöglichen, die Grenze des § 745 Abs. 3 BGB gewahrt bleibt und die angestrebte Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entspricht (vgl. Urteil des BGH v. 08.03.2004, Az.: II ZR 5/02, NJW-RR 2004, 809; Urteil des BGH v. 03.12.1990, Az.: II ZR 107/90, NVwZ-RR 1992, 290).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1996 - 1 U 59/95

    Baulastbestellung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2012 - 5 U 77/11
    Auch dem Urteil des OLG Frankfurt vom 11.07.1996, Az.: 1 U 59/95 (OLGR Frankfurt 1996, 211) lässt sich nach Ansicht des Senats keine Ausnahme hiervon entnehmen.
  • OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19

    Notwegerecht: Willkür durch Bebauung eines Nachbargrundstücks

    Der BGH hat hervorgehoben, dass sich das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis in der Regel allein als Schranke der Rechtsausübung auswirkt (vgl. BGH, Urteil v. 08.02.2013 - V ZR 56/12 -, zit. n. juris, Rn. 6; BGHZ 88, 344, 351 = NJW 1984, 729; BGHZ 113, 384, 389 = NJW 1991, 1671, 1672; vgl. auch OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 5 U 77/11 -, zit. n. juris, Rn. 74).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 5 U 113/12

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Bewilligung einer Baulast

    Um Zweck und Nutzungsart eingrenzen zu können, muss die begehrte Baulast vorhabenbezogen sein (OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.05.1999, Az. 9 U 227/98) bzw. eine Beziehung zur Frage eines Bauvorhabens haben (sog. Schlusssteinrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 27.02.2012; Az. 5 U 77/11).
  • LG Hagen, 22.07.2013 - 10 O 339/12

    Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Nutzung einer

    Das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis begründet i.d.R. keine selbstständigen Ansprüche, sondern wirkt sich hauptsächlich als bloße Schranke der Rechtsausübung aus (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 10506).
  • VG Berlin, 12.07.2013 - 19 K 278.11

    Nachbarklage gegen eine verlegte Feuerwehrzufahrt

    Ob der Klägerin ein Anspruch auf Eintragung einer Baulast des Inhalts zusteht, dass eine bestimmte (geradlinige) Fläche auf dem Grundstück der Beigeladenen als Zu- bzw. Durchfahrt im Sinne von § 5 Abs. 1 BauO Bln zugunsten des klägerischen Grundstücks zur Verfügung zu stellen ist, kann offenbleiben, da ein solcher Anspruch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist (vgl. zur Frage eines Anspruchs auf eine Baulasteintragung verneinend VG Meiningen, Urteil vom 4. November 1997 - 5 E 1009/97.ME - juris, Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 - juris, Rn. 6; bejahend jedenfalls bei vorhandener wirksamer Verpflichtungserklärung: Dageförde, in: Wilke/ders./Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, 6. Auflage 2008, § 82 Rn. 38 m.w.N. sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. August 2000 - 2 R 7/99 - juris, Rn. 50; s.a. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 K 2628/10 - juris, Rn. 45; Kluth/Neuhäuser, NVwZ 1996, 738; OLG Hamm, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 U 77/11, I-5 U 77/11 - juris).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7443
VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11 (https://dejure.org/2012,7443)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 (https://dejure.org/2012,7443)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 (https://dejure.org/2012,7443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Kraftwerk Fechenheim

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 544
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Die Erheblichkeit eines Belangs stellt sich auch nicht erst bei drohender Unzumutbarkeit der mit der Errichtung und dem Betrieb einer Braunkohlestaubfeuerungsanlage einhergehenden Umwelteinwirkungen, sondern bereits dann, wenn "mehr als nur geringfügig schutzwürdige Interessen der Betroffenen" berührt sind (BVerwG, Beschluss vom 14.09.1987 - 4 B 179, 180.87 -, NVwZ 1988, 363; Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 (101)).

    Allerdings müssen die behaupteten Beeinträchtigungen erheblich (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96) oder mehr als geringfügig sein (Bay. VGH, Beschluss vom 21.04.1995 - 20 AS 94.40089, 20 AS 94.40096 -, juris), da die eigentumsrechtliche Betroffenheit nur dann nicht abwägungserheblich ist, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 (101)).

    Dies ist auch für Grundstücke in gemeindlichem Eigentum anerkannt (vgl. BVerwG vom 27.03.1992 - 7 C 18.91, BVerwGE 90, 96).

    Die behaupteten Beeinträchtigungen müssen erheblich (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96) und mehr als geringfügig sein (Bay. VGH, Beschluss vom 21.04.1995 - 20 AS 94.40089, 20 AS 94.40096 -, juris), da die eigentumsrechtliche Betroffenheit nur dann nicht abwägungserheblich ist, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 (101)).

    Dies ist auch für Grundstücke in gemeindlichem Eigentum anerkannt (vgl. BVerwG vom 27.03.1992 - 7 C 18.91, BVerwGE 90, 96).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in einer neueren Entscheidung - dem EuGH folgend - entschieden, dass für Umweltschutzvereinigungen im Sinne von § 2 Abs. 1 UmwRG die Beschränkung ihrer Rügebefugnis auf "drittschützende" Umweltvorschriften in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 UmwRG gegen Art. 10a der RL 85/337/EWG verstößt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 7 C 21/09 -, juris; jetzt: Art. 11 UVP-RL 2012).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in einem jüngst entschiedenen immissionsschutzrechtlichen Verfahren (BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 7 C 21/09 -, juris Rdnr. 41) zur Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung festgestellt, dass in Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der Stickstoffbelastungen unterliegt, die durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufen werden, gegen die Verwendung des Konzepts der "Critical Loads" nichts einzuwenden sei (Urteil vom 29. September 2011; vgl. auch Urt. v. 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 ff. = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 45).

    Eine derartige Bagatellschwelle findet unter Berücksichtigung einschlägiger naturschutzfachlicher Erkenntnisse ihre Rechtfertigung in dem Bagatellvorbehalt, unter dem jede Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebiets steht (BVerwG vom 29. September 2011, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 05.02.2013 - 8 K 1422/11

    Braunkohlestaubfeuerungsanlage in Frankfurt am Main-Fechenheim: Klagen abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Am 19. Mai 2011 hat die Antragstellerin gegen die Genehmigung vom 18. April 2011 Klage erhoben (Az. 8 K 1422/11 .F), über die das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat.

    Demzufolge wurden auch das nachfolgend mit Eingang der Klage am 19. Mai 2011 anhängig gewordene, gegen die streitgegenständliche Genehmigung gerichtete Klageverfahren (8 K 1422/11.F) sowie das mit Eingang des Eilantrags am 28. Juni 2011 anhängig gewordene Eilverfahren (8 L 1767/11.F) dem Vorsitzenden als Berichterstatter wegen Sachzusammenhangs zugewiesen, und zwar wiederum durch seinen Vertreter, Richter am VG E..., weil sich der Vorsitzende zu diesem Zeitpunkt in Urlaub befand.

    Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, der Vorsitzende Richter habe sich im Mai 2011 gar nicht im Erholungsurlaub befinden können, weil er zu diesem Zeitpunkt das Hauptsacheverfahren 8 K 1422/11.F übernommen habe, kann keine andere rechtliche Folge festgestellt werden.

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Auch wenn man - der Antragstellerin folgend - im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Seveso II - Richtlinie, deren Umsetzung § 50 BImSchG dient, dessen Anwendbarkeit hier ebenso wie die der europarechtlichen Regelung nicht schon daran scheitern lässt, dass diese nicht nur in Fachplanungs- und Planungsverfahren, sondern auch in Genehmigungsverfahren beachtlich ist (EuGH, Urteil vom 15. September 2011, C-53/10, juris), ist die Behördenentscheidung im Ergebnis nicht zu beanstanden.

    Aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 15. September 2011, a.a.O.) folgt keine weitergehende Berücksichtigungspflicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Zudem lässt sich entgegen der Ansicht der Antragstellerin aus der von ihr angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kraftwerk Herne vom 9. Dezember 2009 (8 D 6/08 AK, juris Rdnr. 198) aus § 3 der 39. BImSchV nicht zweifelsfrei eine Irrelevanzschwelle von 1, 0% anstelle der nach Nr. 4.2.2 Satz 1 a) der TA Luft geltenden Irrelevanzschwelle von 3, 0% herleiten.

    Aus der von der Antragstellerin insoweit angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. Dezember 2009 (8 D 6/08 AK, juris) folgt nichts anderes.

  • VGH Hessen, 24.09.2008 - 6 C 1600/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Der Drittschutz erstreckt sich hierbei auf sämtliche, die Schutz- und Abwehrpflicht konkretisierenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, somit insbesondere auch auf die die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen präzisierenden und konkretisierenden Bestimmungen in Abschnitt 4 der TA Luft (Hess.VGH, Urteil v. 24. September 2008, - 6 C 1600/07.T -, Urteilsabdruck S. 32; vgl. auch Roßnagel in GK-BImSchG, Randnummern 837 - 839 zu § 5 BlmSchG, mit weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls eine Zusatzbelastung von weniger als 1, 0 % des jeweiligen Immissionswertes kann demnach deshalb auch aus der Perspektive des europäischen Luftreinhalterechts nicht mehr als nennenswerter, kausaler Beitrag zur Immissionsbelastung angesehen werden (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 24. September 2008 - 6 C 1600/07.T -, DVBl. 2009, 186 = juris Rdnr. 100).

  • VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11

    Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Demzufolge wurden auch das nachfolgend mit Eingang der Klage am 19. Mai 2011 anhängig gewordene, gegen die streitgegenständliche Genehmigung gerichtete Klageverfahren (8 K 1422/11.F) sowie das mit Eingang des Eilantrags am 28. Juni 2011 anhängig gewordene Eilverfahren (8 L 1767/11.F) dem Vorsitzenden als Berichterstatter wegen Sachzusammenhangs zugewiesen, und zwar wiederum durch seinen Vertreter, Richter am VG E..., weil sich der Vorsitzende zu diesem Zeitpunkt in Urlaub befand.

    Die Zuteilung des hier als Beschwerdeverfahren anhängigen Eilverfahrens 8 L 1767/11.F ist demzufolge gemäß Ziff. II. 3. Satz 1 der kammerinternen Geschäftsverteilungsregelung dem Vorsitzenden als Berichterstatter übertragen worden.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Allerdings müssen die behaupteten Beeinträchtigungen erheblich (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96) oder mehr als geringfügig sein (Bay. VGH, Beschluss vom 21.04.1995 - 20 AS 94.40089, 20 AS 94.40096 -, juris), da die eigentumsrechtliche Betroffenheit nur dann nicht abwägungserheblich ist, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 (101)).

    Die behaupteten Beeinträchtigungen müssen erheblich (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96) und mehr als geringfügig sein (Bay. VGH, Beschluss vom 21.04.1995 - 20 AS 94.40089, 20 AS 94.40096 -, juris), da die eigentumsrechtliche Betroffenheit nur dann nicht abwägungserheblich ist, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 (101)).

  • VGH Bayern, 21.04.1995 - 20 AS 94.40089
    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Allerdings müssen die behaupteten Beeinträchtigungen erheblich (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96) oder mehr als geringfügig sein (Bay. VGH, Beschluss vom 21.04.1995 - 20 AS 94.40089, 20 AS 94.40096 -, juris), da die eigentumsrechtliche Betroffenheit nur dann nicht abwägungserheblich ist, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 (101)).

    Die behaupteten Beeinträchtigungen müssen erheblich (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96) und mehr als geringfügig sein (Bay. VGH, Beschluss vom 21.04.1995 - 20 AS 94.40089, 20 AS 94.40096 -, juris), da die eigentumsrechtliche Betroffenheit nur dann nicht abwägungserheblich ist, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87 (101)).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
    Dieses Konzept soll naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter umschreiben, bei deren Einhaltung eine Luftschadstoffdeposition auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte erwarten lässt (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 ff. = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 30).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10872/07

    Biogasanlage in Mayen-Hausen darf gebaut werden

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 6 C 1142/07

    Immissionschutz bei Abfallverbrennungsanlage; hier: Ausbreitung von Gasen und

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

  • BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 179.87

    Planfeststellung für Bundesstraße - Lärmbeeinträchtigung durch Verkehrslärm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2010 - 11 S 45.09

    Einwände gegen das Ergebnis einer UVP-Vorprüfung: Metallrecyclinganlage;

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load;

    c) Soweit die Beschwerde sich für die von ihr geltend gemachte Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen ergänzend auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 - (ZUR 2012, 445) und den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 - (ZUR 2012, 440) beruft, die die Relevanzschwelle rein vorhabenbezogen verständen, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Hinzutreten von

    Da diese Organisationen deshalb auch als Träger von Rechten im Sinne des bisherigen Art. 10a und des jetzt anwendbaren Art. 11 Absatz 1 Buchstabe b) UVP-RL 2012 gelten, dürfte nach Ansicht des Senats die Beschränkung dieser Rügebefugnis allein auf die Durchführung einer UVP oder einer Vorprüfung unabhängig von deren materiell-rechtlicher Qualität unzulässig sein (vgl. hierzu Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -).

    Dies dürfte vor allem dann anzunehmen sein, wenn es sich um die Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit einer nach nationalem Recht durchgeführten UVP-Vorprüfung handelt, in deren Folge - womöglich rechtsfehlerhaft - die UVP-Pflichtigkeit verneint und eine Umweltverträglichkeitsprüfung infolge dessen nicht durchgeführt wurde (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -).

  • VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter

    Das Verwaltungsgericht hat ferner unter Wiedergabe seines Beschlusses in einem parallel von einer Gebietskörperschaft geführten Eilverfahren, des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren (vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 - juris) sowie seines - rechtskräftig gewordenen - Urteils in dem Hauptsacheverfahren dazu (8 K 1636/11.F) ausgeführt, die Durchführung der UVP-Vorprüfung sei weder in formeller noch in materieller Hinsicht zu beanstanden, und es habe auch keine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft durchgeführt werden müssen.

    4.1 Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass in dem erstinstanzlichen Urteil mit dem zu seiner Begründung wiedergegebenen Beschluss des Senats aus dem parallel durchgeführten Beschwerdeverfahren einer Gebietskörperschaft (9 B 1916/11) fehlerhaft zugrunde gelegt wurde, für den streitgegenständlichen Anlagentyp mit Gewebefilter für Quecksilber sei von einem Abscheidegrad von 99% auszugehen, obwohl sich dieser für das überwiegend gasförmige Quecksilber tatsächlich nur auf 10% belaufe, wie der Beklagte auch zutreffend zugrunde gelegt habe.

  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

    Wegen des Prognosecharakters der Vorprüfung wird der Behörde ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208 und juris, Rn. 48; HessVGH, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 -, NVwZ-RR 2012, 544 und juris, Rn. 51).
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Die behördliche Vorprüfung darf sich nicht in einer oberflächlichen Abschätzung erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, wobei der Behörde ein Einschätzungsspielraum u.a. hinsichtlich der Frage zusteht, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (BVerwG, Urteile vom 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, juris, und vom 20.12.2011 - 9 A 31/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.05.2015 - 2 M 33/15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris).
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Diese Verfahrensweise ist vielmehr nach wie vor auch deshalb nach dem Gesetzeszweck als sachgerecht zu beurteilen, weil sie erkennbar der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses dient, und dies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabensträger trifft (vgl. dazu Hess. VGH., Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 48 f.; Beschluss vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, juris; zuletzt Beschluss vom 22.09.2015 - 9 A 408/15.Z -).
  • VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2917/15

    Nachbarklage gegen die mmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    AK -, juris Rn. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 11 S 45.09 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 42.
  • VG Düsseldorf, 25.08.2020 - 28 L 719/20

    Windkraftanlagen in Vorst dürfen gegen den Willen der Stadt Tönisvorst errichtet

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn.20.

    Ob der einfachrechtliche Schutz im Hinblick auf Beeinträchtigungen des Grundeigentums immissionsschutzrechtlich öffentlich-rechtlich durch § 5 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ausgestaltet wird, so implizit: Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 92 - 94, kann offen bleiben.

  • VG Minden, 08.11.2016 - 11 L 1110/16

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum

    AK -, juris Rn. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2010 - 11 S 45.09 -, juris Rn. 9; VGH Hessen, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 42.
  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

    AK -, juris Rn. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2010 - 11 S 45.09 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 42.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3063/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3062/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - 8 A 493/16

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und

  • VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2864/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 11 D 88/11
  • VG Augsburg, 25.05.2020 - Au 9 K 18.1393

    Verbandsklage gegen bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus

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